Weimarer Verfassung – Rechte für das Volk und den Reichspräsidenten

Rechte für das Volk:

  • Das Volk bekam das Recht, ab dem 21. Lebensjahr zu wählen. Erstmals durften auch Frauen wählen.
  • Das Volk durfte den Reichspräsidenten wählen.
  • Das Volk durfte den Landtag wählen.
  • Das Volk durfte den Reichstag wählen.

Rechte für den Reichspräsidenten:

  • Der Reichspräsident hatte die volle Kontrolle über die Reichswehr.
  • Er verkündet das Gesetz.
  • Er konnte den Reichstag auflösen.
  • Er ernannte und entließ die Reichsregierung.
  • Er konnte Teile des Grundrechtes außer Kraft setzen.

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