Rechte für das Volk:
- Das Volk bekam das Recht, ab dem 21. Lebensjahr zu wählen. Erstmals durften auch Frauen wählen.
- Das Volk durfte den Reichspräsidenten wählen.
- Das Volk durfte den Landtag wählen.
- Das Volk durfte den Reichstag wählen.
Rechte für den Reichspräsidenten:
- Der Reichspräsident hatte die volle Kontrolle über die Reichswehr.
- Er verkündet das Gesetz.
- Er konnte den Reichstag auflösen.
- Er ernannte und entließ die Reichsregierung.
- Er konnte Teile des Grundrechtes außer Kraft setzen.